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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18   

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https://dejure.org/2021,55291
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18 (https://dejure.org/2021,55291)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2021 - L 15 U 531/18 (https://dejure.org/2021,55291)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2021 - L 15 U 531/18 (https://dejure.org/2021,55291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an eine den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII begründende Tätigkeit - hier im Hinblick auf die Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Das Sozialgericht hat die zulässige kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 u. 3, § 56 SGG), mit welcher der Kläger die Verurteilung der Beklagten, hilfsweise der Beigeladenen, zur Feststellung des Ereignisses vom 07.03.2014 als Arbeitsunfall erstrebt (zum Wahlrecht zwischen Verpflichtungsklage und Feststellungsklage, BSG, Urteil vom 15.05.2012- B 2 U 8/11 R ; juris RdNr. 13 m.w.N), zu Recht abgewiesen, weil sie unbegründet ist.

    Ob jemand beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen, und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG, Urt. v. 04.06.2019 - B 12 R 11/19 R -, juris Rn.14 m.w.N; Urt. v. 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R -, BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 Nr. 20; Urt. v. 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - juris, Rn.

    Weiter ist erforderlich, dass bei dieser Verrichtung die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten auf die Erfüllung des gesetzlichen Versicherungstatbestandes als Beschäftigter i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (vgl. zur sog. Handlungstendenz BSG, Urt. v. 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R -, BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Urt. v. 26.06.2014 - B 2 U 14/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 30) und auf die Erfüllung einer ihm als Beschäftigten i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII obliegenden Pflicht gerichtet gewesen ist.

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Ausschlaggebend ist die persönliche Abhängigkeit bei der Dienstleistung, die mit einer wirtschaftlichen Abhängigkeit einhergehen kann, aber nicht muss (vgl. BSG, Urt. v. 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R -, juris Rn.19).

    Nach diesen Grundsätzen beurteilt sich auch, ob es sich bei einem Zusammenwirken mehrerer Personen um ein solches von mehreren Unternehmern handelt oder ob im Blick auf die zu beurteilende konkrete unfallbringende Tätigkeit der Verunfallte abhängig beschäftigt war, auch wenn er bei anderen Tätigkeiten als Unternehmer handelte (BSG, Urt. v. 30.06.2009, a.a.O, Rn. 14).

  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen, und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG, Urt. v. 04.06.2019 - B 12 R 11/19 R -, juris Rn.14 m.w.N; Urt. v. 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R -, BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 Nr. 20; Urt. v. 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - juris, Rn.
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 14/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Weiter ist erforderlich, dass bei dieser Verrichtung die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten auf die Erfüllung des gesetzlichen Versicherungstatbestandes als Beschäftigter i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (vgl. zur sog. Handlungstendenz BSG, Urt. v. 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R -, BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Urt. v. 26.06.2014 - B 2 U 14/13 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 30) und auf die Erfüllung einer ihm als Beschäftigten i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII obliegenden Pflicht gerichtet gewesen ist.
  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen, und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG, Urt. v. 04.06.2019 - B 12 R 11/19 R -, juris Rn.14 m.w.N; Urt. v. 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R -, BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 Nr. 20; Urt. v. 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R - juris, Rn.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 103, 99, 104).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Möglichkeit (vergl. BSG Urt. vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R -. juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - L 15 U 531/18
    Für einen Arbeitsunfall ist danach erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BSG Urteil v. 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R -, juris m.w.N.).
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